Tierhalterversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung - Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie als Halter des Hundes oder Pferdes sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die hin und wieder auf Ihr Tier aufpassen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung befriedigt die berechtigten Ansprüche Dritter gegen Sie und wehrt unbegründete Ansprüche gegen Sie ab.
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